Beraten
EU AI Act Beratung: Was Sie dürfen, was Sie müssen und was Sie dokumentieren.
Die KI-Verordnung ist seit August 2024 in Kraft, ihre Pflichten gelten gestaffelt. Wir klären, welche davon Ihr Unternehmen tatsächlich treffen und welche nicht. Begleitet von einem TÜV-zertifizierten KI-Beauftragten.
Die Unsicherheit kostet mehr als die Pflichten. Vorhaben liegen still, weil niemand die Verantwortung für ein Ja übernehmen will.
Was verlangt der EU AI Act von Unternehmen?
Die KI-Verordnung (EU AI Act) regelt KI nach Risiko. Wer KI-Assistenten für Texte, Recherche oder Auswertungen nutzt, ist Betreiber und hat überschaubare Pflichten: Er muss Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz seines Personals zu fördern, und darf keine verbotenen Praktiken einsetzen, etwa Emotionserkennung am Arbeitsplatz.
Seit dem 2. August 2026 gelten außerdem Transparenzpflichten. Ein Chatbot für Kunden muss als KI erkennbar sein, Deepfakes müssen gekennzeichnet werden. Strenge Pflichten wie Risikomanagement und menschliche Aufsicht gelten nur für Hochrisiko-Systeme, zum Beispiel KI, die über Bewerbungen mitentscheidet. Seit dem EU-Änderungspaket Digital Omnibus gelten sie dafür ab dem 2. Dezember 2027, für KI in regulierten Produkten ab August 2028.
Brauchen Unternehmen eine KI-Richtlinie?
Vorgeschrieben ist sie nicht. Sie ist aber der einfachste Weg, die Pflichten zu erfüllen und Unsicherheit abzubauen. Eine KI-Richtlinie legt fest, welche Werkzeuge erlaubt sind, welche Daten eingegeben werden dürfen, wer Ergebnisse prüft und wer im Haus zuständig ist. Ohne Richtlinie nutzen Ihre Leute KI trotzdem, nur mit privaten Accounts und ohne Regeln. Das nennt man Schatten-KI.
Neben der KI-Verordnung zählen Datenschutz und Betriebsverfassung. Erfasst ein KI-Werkzeug, wer es wie nutzt, hat der Betriebsrat in der Regel mitzubestimmen. Wir bereiten diese Gespräche vor, damit das Vorhaben dort nicht stecken bleibt.
Wann diese Leistung passt.
Passt, wenn
- Sie setzen KI ein und niemand kann verbindlich sagen, ob das zulässig ist.
- Betriebsrat oder Datenschutz blockieren ein Vorhaben.
- Sie brauchen eine KI-Richtlinie, die im Haus auch gilt.
Passt nicht, wenn
- Sie suchen eine Rechtsberatung im engeren Sinn. Dafür arbeiten wir mit Partnern zusammen.
- Sie entwickeln Hochrisiko-KI als Anbieter im Sinne der Verordnung. Das ist ein eigener, größerer Rahmen.
So gehen wir vor.
- 1Bestandsaufnahme der eingesetzten KI-SystemeWelche KI-Werkzeuge im Haus genutzt werden, offiziell und inoffiziell, und wofür.
- 2Risikoeinstufung nach KI-VerordnungJedes System bekommt eine Risikoklasse. Daraus folgt, welche Pflichten gelten.
- 3Pflichten ableiten, DSGVO und Betriebsrat klärenWir gleichen KI-Verordnung und DSGVO ab und bereiten die Abstimmung mit Datenschutzbeauftragten und Betriebsrat vor.
- 4KI-Richtlinie und Dokumentation aufsetzenRegeln, die im Alltag funktionieren, und Unterlagen, mit denen Sie Ihre Maßnahmen belegen.
Was danach vorliegt.
- Ein Verzeichnis der eingesetzten KI-Systeme mit Risikoeinstufung.
- Eine KI-Richtlinie, die festlegt, welche Werkzeuge und Daten erlaubt sind.
- Eine Dokumentation, mit der Sie Ihre Maßnahmen belegen können.
Der Umfang hängt an der Zahl und der Risikoklasse der eingesetzten Systeme.
Häufige Fragen.
Ihre Frage ist nicht dabei? Stellen Sie sie direkt im Erstgespräch.
Gilt die KI-Verordnung auch für uns, wenn wir nur ChatGPT nutzen?
Ja. Wer ein KI-System beruflich nutzt, ist im Sinne der Verordnung Betreiber. Für ChatGPT, Microsoft Copilot oder Langdock im Büroalltag heißt das vor allem: Maßnahmen ergreifen, damit Ihre Leute kompetent mit KI umgehen, und auf verbotene Praktiken verzichten. Veröffentlichen Sie KI-generierte Bilder, Videos oder Texte, können Kennzeichnungspflichten dazukommen. Unabhängig davon gelten Datenschutz und Betriebsverfassung.
Was passiert, wenn wir nichts tun?
Kurzfristig oft nichts Sichtbares, und genau das ist das Risiko. Für Verstöße gegen Verbote und Transparenzpflichten sieht die Verordnung hohe Bußgelder vor. In Deutschland überwacht die Bundesnetzagentur die Einhaltung. Für fehlende KI-Kompetenz gibt es kein EU-Bußgeld, die Haftung für Schäden aus ungeregeltem KI-Einsatz bleibt aber bei Ihnen. Teurer ist meist etwas anderes: Vorhaben, die liegen bleiben, weil niemand sie freigibt.
Müssen wir unsere Mitarbeiter schulen?
Artikel 4 der KI-Verordnung verlangt, dass Sie Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz Ihres Personals zu fördern. Das EU-Änderungspaket Digital Omnibus hat die Formulierung im Juli 2026 abgeschwächt, die Pflicht selbst bleibt. Ein bestimmtes Format oder Zertifikat schreibt das Gesetz nicht vor. Eine Schulung ist der naheliegende Weg, dazu kommen Richtlinie und Dokumentation.
Brauchen wir einen KI-Beauftragten?
Gesetzlich vorgeschrieben ist er nicht. Die KI-Verordnung kennt keine Pflicht, einen KI-Beauftragten zu benennen. Sinnvoll ist trotzdem eine Person, die das Thema im Haus verantwortet: Sie hält die Richtlinie aktuell, beantwortet Fragen und spricht mit Betriebsrat und Datenschutz. Tom Ebertz ist selbst TÜV-zertifizierter KI-Beauftragter und kennt die Rolle aus der Praxis.
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